| Flugpaten | |
| Flugpate, dass heisst, ein Tier mitnehmen für jemand anderen. | |
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Tiere aus Ägypten fallen seit 1 Okt.2004 unter das neue Gesetzt. Wir
von Bluemoon werden ihnen nur Tiere anvertrauen die im Besitz der
vollständigen Papiere sind, so, dass sie keinerlei Schwierigkeiten
haben, am Zoll einzureisen.. Auch übernehmen wir sämtliche
Transportkosten.
Wir helfen ihnen das Tier einzuchecken und auf der anderen Seite
erwartet sie dann Jemand um die Tiere abzunehmen, wenn sie aus dem Zoll
kommen.
Unser Ziel ist es nicht, die Tiere zu exportieren. Doch da die Einheimischen
keine, oder nur Rassenhunde wollen, sehen wir uns gezwungen die Welpen
der Strassentiere auch ins Ausland zu vermitteln.
Unser Hauptziel ist die Kastration, mit dem Vermittlungsgeld
, Strassenhunde und Katzen zu kastrieren. Pro ausgeführter
Hund können wir hier 3-4 Tiere kastrieren!
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| Einfuhrbestimmungen in Europa von Ägypten | |
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Impfschutz vor Tollwut muss nachgewiesen werden/Verschärfte
Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern
Mit der Neuregelung zum 1. Oktober sind auch die Vorschriften für
die Mitnahme von Tieren aus Drittländern, wie zum Beispiel der Türkei,
verschärft worden: Bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedstaat müssen
die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Zudem muss
ein "Tollwuttiter", ein durch eine Blutuntersuchung bestätigter
Impfschutz, nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten: Der Tollwuttiter
kann erst bestimmt werden, wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist,
die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt und der Zeitpunkt der
Blutentnahme spätestens drei Monate vor Reiseantritt erfolgt. Das
bedeutet: die Tiere können erst im Alter von sieben Monaten mitgeführt
werden.
Nach den Vorgaben der EU-Heimtierverordnung sind Tiere, die
Einreisebedingungen nicht erfüllen, in das Herkunftsland zurückzusenden,
unter amtlicher Kontrolle zu isolieren oder - als äusserstes Mittel,
sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich
ist -, zu töten. Grund für die strengen Regelungen ist die Sorge, dass
aus Drittländern die Tollwut eingeschleppt wird. Dies war vor Jahren in
Düsseldorf der Fall: 300 Kontaktpersonen mussten ausfindig gemacht und
geimpft werden, nicht geimpfte Hunde, die Kontakt zu dem an Tollwut
erkrankten Hund hatten, mussten damals eingeschläfert werden.
Diese Informationen sind auch für alle Reisenden wichtig, die sich
als "Tierpaten" gewinnen lassen. Häufig werden Tiere aus
anderen Mitgliedstaaten am Flughafen den Heimreisenden anvertraut, die
über geltendes Recht und Anforderungen an den Transport nicht
informiert sind. Verantwortlich ist derjenige, der das Tier mit sich führt
oder transportiert. Verstösse gegen das Tierseuchen- und gegen das
Tierschutzgesetz werden mit Bussgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet.
Fluggesellschaften sind vom Bundesministerium aufgefordert worden,
bereits das "Einchecken" nicht einfuhrfähiger Tiere für den
Rückflug nach Deutschland zu vermeiden. Weitere Infos über das Amt für
Verbraucherschutz unter Telefon 89-93242 und 89 93376. (bu)
7. Oktober 2004
Quelle: http://www.duesseldorf.de/presse/pld/d2004/d2004_10/d2004_10_07/p16276.shtml |
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